Deckungsrückstellung

Deckungsrückstellung
Deckungsrückstellung,
 
Deckungskapital, in Deutschland die nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz bei Lebens-, Unfall-, Haftpflicht- und privaten Krankenversicherungen in die Bilanz einzustellende Rückstellung für künftig fällig werdende Versicherungsleistungen. Die Höhe der Deckungsrückstellung ergibt sich als Unterschiedsbetrag zwischen den periodisch konstanten Prämienzahlungen und dem mit zunehmendem Alter steigenden Sterblichkeits- und Krankheitsrisiko sowie den integrierten Kapitalbildungsprozessen. Grundlage der Berechnung der Deckungsrückstellung ist der Geschäftsplan des Versicherers in Verbindung mit den Anordnungen des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen; der verantwortlichen Aktuar stellt die Ordnungsmäßigkeit der Berechnung im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes sicher. Zur Bedeckung der Deckungsrückstellung ist ein Deckungsstock auf der Aktivseite der Bilanz nachzuweisen.

Universal-Lexikon. 2012.

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